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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Stand: 01.10.2019

1. Präambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden
Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein
von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages
durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur
wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig
werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten
und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist,
als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene
Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten
entbinden den Auftragnehmer von der Einha ltung der vereinbarten Lieferzeit.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt,
nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann
Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines
beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend
bei der ältesten Schuld.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen
Ausmaß verrechnet.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung
(einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen.
6. Kostenvoranschlag
6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch
keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes
Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein
Auftrag erteilt wird.
7. Mahn- und Inkassospesen
7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer
sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern
sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa
Anwaltshonorare und Kosten vo n Inkasssobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der
Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von Euro 10,– zu bezahlen.
8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur
die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, daß die
Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden
wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware,
der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer
verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung
oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener
Frist durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den
Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der
Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen
Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer
die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener
Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen
Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person
des Autragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muß sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen
binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie
z.B. Datenträger, Typenräder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe
Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder
Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel
der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne
eine derartige Verbindung auftreten.
8.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen
bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen.
Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, daß durch diese
Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber
geliefert oder verkauft, muß der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen
einem Jahr gerichtlich geltend machen, sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt
wird.
9. Fernabsatzgeschäft
9.1 „Fernabsatz“ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der
Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet,
etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbrauche rgeschäft handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer
den Auftrag schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der
Firmenanschrift sowie der wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises
und der Lieferkosten bestätigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen
Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als
Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nach Punkt 9.2
nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind
ausdrücklich
ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt
wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber
entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften. Weiters sind die in § 5b KSchG aufgelisteten
Verträ
ge ausgenommen.
9.5 Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen
des Konsumtenschutzgesetzes.
10. Vertragsrücktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs
des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei
Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren
Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder
begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung
des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
10.4 Der Punkt 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.
11.Aufrechnung
11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch
nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des
Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang
stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht
für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.
12.Höhere Gewalt
12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Spähre des
Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen,
wie zb. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere
Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreien den Auftragnehmer für die
Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne daß dem Auftraggeber
dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
13.Datenschutz und Adressenänderung
13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohnbzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
14.Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes
wird ausgeschlossen. Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit
vereinbart.
14.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen
Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag
erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel
der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung
hat.
14.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig
oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.

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